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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 60

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 60 - deshalb anstaunen mgen, und dessen seid versichert: wenn ihr nicht eiligst eure bisherige Nachlssigkeit durch sorgsame Anstrengung wieder gutmacht, so habt ihr vom Karl nie etwas Gutes zu erwarten?" 33. Die Straburger Eide. 842. Quelle: Nithard, Vier Bcher Geschichten (Lateinisch)^). Iii, 5. bersetzung: I. v. Jasmund, W. Wattenbach und Ernst Mller. Nithards vier Bcher beschichten. 5. Aufl. Leipzig o. I. (Gesch. d. d. V. 2. Ausg. Bd. 20.) S. 5254. Am vierzehnten Februar 842 kamen Ludwig und Karl in der Stadt, die frher Argentaria genannt wurde, jetzt aber Straburg heit, zusammen und schwuren die unten verzeichneten Eide, Ludwig in romanischer, Karl in deutscher Sprache. Und ehe sie schwuren, redete jeder das um ihn versammelte Volk, jener in deutscher, dieser in romanischer Sprache so an; Ludwig aber als der ltere begann zuerst und sprach: Wie oft Lothar mich und diesen meinen Bruder nach dem Tode unseres Vaters verfolgt und bis zur Vernichtung zu verderben gesucht hat, wit ihr. Da aber weder die brderliche Liebe, noch die christliche Gesinnung, noch irgendein Vernunstgrund hat bewirken knnen, da unter gerechten Bedingungen Friede unter uns herrsche, haben wir endlich notgedrungen unsere Sache dem Gerichte des allmchtigen Gottes anheimgestellt, um nach seiner Entscheidung mit dem zu-frieden zu sein, was einem jeden gebhrte. In diesem Kampfe sind wir, wie ihr wit, durch Gottes Barmherzigkeit Sieger geblieben; er aber ist besiegt worden und ist mit den Seinigen, wohin er vermochte, geflohen. Darauf haben wir, von brderlicher Liebe getrieben und aus Erbarmen mit dem christlichen Volke, jene nicht verfolgen, noch vernichten mgen, sondern haben auch jetzt, wie schon vorher, verlangt, da wenigstens von nun an einem jeden sein Recht gewhrt werden mge. Jener aber fgt sich noch immer nicht dem gttlichen Spruch, sondern hrt nicht auf, von neuem mich und diesen meinen Bruder mit Heeresmacht zu verfolgen, und richtet unser Volk durch Brand, Raub und Mord zugrunde. Des-halb sind wir jetzt, von der Not gedrngt, zusammengekommen, und da wir glauben, da ihr an der Bestndigkeit unserer Treue und an der Festigkeit unserer brderlichen Gesinnung Zweifel hegt, haben wir beschlossen, vor eurem Angesicht diesen Eid gegenseitig zu schwren. Nicht von irgendwelcher ungerechten Begierde verleitet tun wir dies, sondern damit wir, wenn Gott uns mit euerm Beistand Ruhe gibt, des Gemeinwohls sicherer sind. Wenn ich aber, was ferne sei, den Eid, den ich meinem Bruder schwren werde, zu brechen mich vermessen sollte, so spreche ich einen jeden von euch vom Gehorsam gegen mich und dem Eide, den ihr mir geschworen habt, los." Und als Karl in gleichem Sinne in romanischer Sprache geredet hatte, gelobte Ludwig als der ltere zuerst, folgendes^t Zukunft i) Nithard, ein Sohn des Hofpoeten Angilbert und Karls des Groen Tochter Bertha, war nicht, wie die meisten mittelalterlichen Geschichtschreiber, ein Geistlicher, sondern ein wackerer Kriegsheld, durch dessen besonnenes Eingreifen die groe Schlacht bei Fontenay zugunsten der beiden jngeren Brder entschieden wurde. In seinem aus-gezeichneten Werk, das im wesentlichen die unruhige Zeit von 840843 zum Gegenstand hat, verficht er literarisch das Recht seines jngsten Vetters, Karls des Kahlen, ohne indes unwahr zu werden.

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 61

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 61 - halten zu wollen: Pro Deo amirr et pro Christian poblo et nostro commun salvament, d'ist di in avant, in quant Dens savir et podir me dunat, si sal-varai eo eist meon fradre Karlo, et in adiudha et in cadhuna cosa, si cum om per dreit son fradra salvar dist, in o quid il mi altresi fazet; et ab Ludher nul plaid numquam prindrai, qui meon vol eist meon fradre Karle in damno sit." Ms Ludwig geendet hatte, gelobte Karl in deutscher Sprache Gleiches mit folgenden Worten: In Godes minna ind in thes Christianes folches ind unser bedhero gealtnissi, fon thesemo dage frammordes, so fram so mir Got gewizei indi mahd furgibit, so haldih thesan minan bruodher, soso man mit rethu sinan bruodher scal, in thiu, thaz er mig sosoma duo; indi mit Ludheren in noh-heiniu thing ne gegango, the minan willon imo ce scadhen werdhen." Der Eid aber, den beide Völker, jedes in seiner eigenen Sprache leistete, lautete in romanischer Sprache so: Si Lodhuwigs sagrament, quae son fradre Karlo jurat, conservat, et Karlus meos sendra de sua part non lo stanit, si io returnar non l'int pois, ne io ne neuls, cui eo returnar int pois, in nulla aiudha contra Lodhuwig nun Ii iver." In deutscher Sprache aber lautet er: Oba Karl then eid, then er sinemo bruodher Ludhuwige gesvor, geleistit, indi Ludhuwig min herro, then er imo gesuor, forbrihehit, ob ih inan es irwenden ne mag, noh ih noh thero nohhein, then ih es irwenden mag, widhar Karle imo ce follusti ne wirdhit."1) *) D,e Rede an das eigene Volk erfolgt in dessen Sprache. Den Eid schwur Ludwia der Deutsche m altfranzsischer, sein Bruder Karl der Kahle in althochdeutscher Sprache, da die beiderseitigen Gefolge sie sonst.nicht mehr verstanden htten. Er lautet im Neu-hochdeutschen: Aus Liebe zu Gott und um des christlichen Volkes und unser beider Heil willen will ich von diesem Tage an fiirderhin, soweit Gott mir Verstand und Macht gibt, diesen als meinen Bruder halten, wie man mit Recht seinen Bruder halten soll, unter der Bedingung da er mir desgleichen tue. Und mit Lothar will ich keinen Vergleich eingehen, der nach meinem Willen jenem zum Schaden gereicht." bedeutet" ^ die 2jianncn Karls romanisch, diejenigen Ludwigs althochdeutsch schwuren, <. . ,Eetm Ludwig (Karl) diesen Eid, den er fernem Bruder Karl (Ludwig) geschworen hat, halt, und Karl (Ludwig), mein Herr, was er geschworen hat, bricht, so soll, wenn ich ihn davon nicht abzubringen vermag, weder ich, noch irgendeiner, den ich daran hindern kann, wider Ludwig (Karl) ihm darin Hilfe leisten." Die Eide gehren zu den ltesten deutschen und franzsischen Sprachdenkmlern.

3. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 84

1835 - Hannover : Hahn
84 Iii. Periode. Von dem Tode Karl's des Großen bis auf die Zeiten Gre- gor's Vii. oder von dem Verfalle des Frankenreiches bis auf die Kreuzzüge. 814—1100, §• 62. Die Karolinger. Bleibende Trennung von Leutschland und Frankreich. Nach Karl's Tode trat bald eine Zeit heilloser Verwirrung ein; denn es fehlte die kräftige Hand, welche ein so großes Reich hätte regieren und Zusammenhalten mögen. Die großen Vasallen, ver- gessend des gemeinsamen Vaterlandes, waren auf nichts bedacht, als auf Erweiterung ihrer Rechte und Besitzungen, und ergriffen nicht selten die Waffen gegen die Könige, während äußere Feinde, wie Normannen und Ungarn, verheerend und plündernd das Reich anft'elen. So gin^ manche hoffnungsvolle Aussaat Karls des Gro- ßen bei der Schwache seiner Nachfolger, die von ihm die Karo- linger heißen, durch die Stürme der Zeit wieder unter; aber ein unverwüstlicher Grund für Gesittung und Bildung war in einem großen Theile von Europa durch Ausbreitung des Christenthums ge- legt, auf welchem bald ein schöneres Leben erblühen sollte. Insbe- sondere hat der heil. Anscharius, der Apostel des Nordens, im An- fänge des 9. Jahrhunderts um die Ausbreitung des Christenthums in Dänemark und Schweden große Verdienste. Ludwig der Fromme (814—840), wohlgesinnt und nicht ohne Kenntnisse, hatte als König von Aquitanien noch während der Lebzeit seines Vaters löblich regiert; aber ein so großes Reich zu beherrschen war er unfähig durch Schwäche und Nachsicht gegen seine Söhne und die Großen des Reiches. Bereits fühlten die Teutschen in den eroberten römischen Provinzen bei ihrer Vermischung mit den früheren Einwohnern das Bedürsniß, einen eigenthümlichen Entwick- lungsgang zu gehen. Daher theilte Ludwig schon im dritten Jahre seiner Regierung das Reich unter seine älteren Söhne, jedoch sollten sie ihm als Vater und Kaiser unterthan sein. Aber Ludwig änderte wiederholt diese Theilung zu Gunsten seines geliebten jüngern Soh- nes, Karl des Kahlen. Dies erbitterte die älteren, die sogar zu den Waffen griffen, und, in siuchwürdigem Kriege gegen den eigenen Vater, diesen mehrmals gefangen nahmen, so auf dem Lügen- felde bei Colmar (833). Jm Bußgewande und kniend legte Lud- wig ein öffentliches Bekenntniß seiner Sünden ab. Aber der Re- gierung und Kaiserwürde zu entsagen, konnte er nicht vermocht wer- den. Nach dem Tode des Vaters (840) setzten die entarteten Brü- der den Streit um das Erbe unter sich fort, bis das Volk selbst, des ruchlosen Kampfes müde, dessen Beilegung verlangte. So kam der in seinen Folgen so wichtige Vertrag von Verdun 843 zu Stande,

4. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 85

1835 - Hannover : Hahn
85 kach welchem Lothar, der ältere, Italien, Burgund und den Strich Landes zwischen dem Rhein und der Maas bis zur Mündung der Schelde (Lotharii regnum, Altlothringen) nebst der Kai- serwürde erhielt; Ludwig der Teutsche bekam das eigentliche Teutschland und auf dem linken Rheinuser Mainz, Worms Und Speier; Karl der Kahle aber das von nun an sogenannte Franken — oder Frankreich. Von nun an gingen die Teutschen in den ehemaligen römischen Provinzen ihren eigenthümlichen Entwicklungsgang und unterschieden sich bald durch Sprache und Sitten von ihren Brüdern in dem eigenllichen Teutschland. Dadurch konnte die Entwicklung des Gan- zen nur gewinnen, indem das Leben vielseitiger wurde und zwischen Teutschen, Franzosen, Englänoern, Italienern, Spa- niern u. s. w. ein wohlthätiger Wetteifer entstand. Die Karolinger starben bald nacheinander in allen drei Linien aus; die Nachkommen Lothars schon 875. Sein Land siel theils an Teutschland theils an Frankreich. In diesem letztern Lande regier- ten sie so kläglich, daß sie Beinamen, wie der Einfältige (Karl Iv.), der Faule (Ludwig V.) erhielten. Gegen Ludwig den Faulen ward endlich Hugo Capet, Graf von Paris, zum Kö- nige erhoben <987f. So kamen diecapetinger auf den französischen Thron, die ihn in einer Seitenlinie bis jetzt noch inne haben. In Teutschland folgte auflu dwig den Teutschen sein Sohn Karl der Dicke (876), der auf kurze Zeit wieder Teutschland, Frankreich und Italien vereinigte. Er wurde aber seiner Unfähigkeit wegen von den Teutschen auf einem Reichstage zutribur am Rhein abgesetzt (887), und sein Neffe Arnulf von Kärnthen, ein sehr tüchtiger Mann, zum Könige gewählt, mit dessen Sohne, Ludwig dem Kinde, die Karolinger (911) auch in Teutschland ausstarben. 8- 63. Leutschland im zehnten Jahrhundert. Die Ungarn und Normannen. Wahrend der Herrschaft der Karolinger hatte das Lehnswe- sen große Fortschritte gemacht und wichtige Veränderungen herbor- gebracht. Zur Verwaltung der größeren Provinzen, wie Sachsen, Franken, Schwaben, Baiern, Lothringen, wurden wieder Herzoge, die Karl der Große abgeschafft hatte, eingesetzt; nach den Herzogen kamen die Markgrafen, welche in den Gränz- landen 'oder Marken mit ausgedehnten Rechten zur Abwehrung der Feinde des Reichs herrschten. Pfalzgrafen übten, auch gegen die Herzoge, im Namen des Königes in den Provinzen die oberste Gerichtsbarkeit aus. Da die Staatsämter mit Lehen belohnt wur- den, so geschah es bald, daß mit diesen auch jene in einzelnen Fami- lien erblich wurden, und sich nach und nach die Vorstellung von einem* Eigenthumsrechte damit verknüpfte. Dadurch entstand aus den Beck, Lehrk. der allgem. Geschichte. Ir Kursus. 7

5. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 82

1835 - Hannover : Hahn
82 später durch Ario st (f 1533) der Gegenstand eines der herrlichsten Gedichte der christlichen oder romantischen Poesie. Den aufrührerischen Herzog der Baiern, Lhassilo, entsetzte Karl durch ein Gericht zu Ingelheim (788) und begann darauf mehre Heereszüge gegen die Verbündeten desselben, die Awaren, die östlich von Baiern wohnten. Er nahm ihnen ein großes Stück Land ab, und machte es zur östlichen Mark des Reiches (Ost- reich). Auch die Slaven an der Ostsee und in Böhmen wurden besiegt, und den Normannen, welche im heutigen Dänemark und Skandinavien kühne Seeräuberstaaten gestiftet hatten, Holstein ab- genommen, so daß sein Reich im Norden von der Eider und Ost- see, im Süden von der Tiber und dem Mittelmeere, im Osten von der Elbe und Oder, im Westen vom Ebro und atlanti- schen Ocean umgränzt wurde. Was den Glanz des gewaltigen Herrschers eines so großen Rei- ches erhöhte, war, daß, als Karl am Weihnachtsseste 800 eben in Rom war, der Papst Leo Iii. ihm in der Peterskirche nach dem Hochamte die Kaiserkrone aufsetzte und das römische Volk ihn als Kaiser begrüßte. So ward die Kaiserwürde, nachdem sie seit 476 geruht hatte, erneuert und die Idee der Herrschaft über die Erde wieder damit verbunden. Größer noch, denn als Krieger, steht Karl als Ordner und Re- gent seines Reiches da. Er hatte sich das schöne Ziel gesetzt, durch Ausbreitung des Chriftenthums und der Gesittung die Teutschen zu veredlen und zu beglücken, und verfolgte dasselbe mit einer Weisheit, Umsicht und rastlosen, das Große wie Kleine umfaßenden Thätigkeit, daß ihm wie nur wenigen Anderen, der Name des Großen ge- bührt.— Er stiftete viele Bisthümer: zu Paderborn, Osna- brück, Verden, Bremen, Münster u. s. w.; gründete allent- halben Klosterschulen; den Prüfungen der Schüler wohnte er oft selbst bei, strafte die Faulen und belohnte die Fleißigen; um sich sammelte er einen Verein ausgezeichneter Gelehrter, die der lernbegierige Kai- ser als seine Freunde und Lehrer innigst verehrte, so besonders Al- kuin, das Haupt dieser Akademie undeginhard, von dem wir eine Lebensbeschreibung Karls besitzen. Vorzüglich sorgte Karl auch für Ausbildung der teutschen Sprache. Er ließ die Überreste altteutscher Dichtung sammeln, bessere Predigten der Kirchenväter in's Teutsche übersetzen, welche die Geistlichen an Sonn- und Festtagen in den Kirchen vorlesen mußten. Er selbst legte Hand an Verfertigung einer teutschen Grammatik. Um den Kirchengesang zu heben, ließ er Sän- ger aus Italien kommen, welche die Teutschen im Gesang und Or- gelspiel unterrichten mußten. Für den Ackerbau sorgte Karl mit be- sonderer Liebe theils durch wohlthätige Vorschriften, vorzüglich aber, indem er auf seinen Privatgütern mit dem Beispiele des Bessern voranging (viele unserer edlen Obstbaume ließ er zuerst aus Italien kommen). Den Handel erhob er, indem er mehre Orte als Haupt-

6. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 157

1835 - Hannover : Hahn
V 157 Anhang. Kurzer Abriß der badischen Geschichte. § i. Die Zähringer. Der badische Staat, das jetzige Großherzogthum, ist während des Mittelalters und in der neuern Zeit aus zahlreichen und verschiedenen Landschaften und Territorien nach und nach gebildet worden. Hauptbestandtheile sind: die Besitzungen der alten Her- zoge von Zähringen und die ursprüngliche Markgrafschaft Baden; ferner die Pfalzgrafschaft bei Rhein unddasfür- stenthum Vorderöftreich. Der Stamm von Zähringen bildete sich, wie der habsbur- gische, aus der Nachkommenschaft Herzog Gottfrieds von Schwa- den, welcher im Anfänge des achten Jahrhunderts verstarb. Nach Aufhebung des schwäbischen Herzogthums unter dessen Enkel Land- fried Ii. (750), durch den fränkischen Hausmeier Pippin, erscheinen die Glieder des gestürzten Hauses meist als Grasen in der Baar (welche von dem Bruder Landfrieds, von Berthold I., den Namen Bertholdsbaar erhalten hatte), bis im sechsten Ge- schlechts Berthold Iv. und sein Bruder Erchanger zu könig- lichen Kammerboten über die Grafschaften Schwabens ernannt wurden, welche Würde ihnen die Veranlassung gab, das Herzogthum wieder herzuftellen. Erchanger, welcher sich durch einen Sieg über die Ungarn (am Inn 913) großen Ruhm erworben hatte, wurde auch wirklich von seiner Partei als Herzog ausgerufen, fand aber an dem gelehrten Bischof Salomon Iii. von Konstanz einen zu mächtigen Feind und büßte mit seinem Bruder das kühne Unternehmen unter dem Beile des Henkers, worauf der Nachkomme eines Fremdlings, der rhätische Markgraf Burkhard durch Jntri- guen das Herzogthum erhielt! Erchangers Geist ging auch auf dessen Sohn Guntram über, welchen man wegen seines großen Güterbesitzes den Reichen nannte, der aber durch Theilnahme an einer Verschwörung gegen

7. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 101

1835 - Hannover : Hahn
101 Zur Wahl des neuen Königs luden der Erzbischof von Mainz, als der erste der Geistlichen, und der Pfalz graf am Rhein, als der erste der weltlichen Fürsten, durch besondere Schrei- den ein. Die Wahl mußte auf fränkischer Erde Vorgehen. Dort versammelten sich die teutschen Fürsten mit ihren Völkern. Gewöhnlich ernannte man einen engern Ausschuß, dem man die Wahl übertrug; das Volk gab durch lauten Zuruf seine Beistimmung zu erkennen. Allmählig bekamen die Inhaber der sieben obersten Reichswürden oder Erzämter den größten Einfluß und gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts ausschließendes Recht auf die Wahl des Königs. Gesetzlich aber ward den sogenannten Kurfürsten (von kuren,wählen) jenes Recht erst durch die goldene Bulle 1356 durch Kaiser Karl Iv. zugestanden. Durch diese wurden die Erz ä m ter und damit die Kurwürde für bestimmte Länder, da sie früher oft noch wechselten, festgefetzt: für die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier das Erzkanzleramt in Teutschland, Italien und Bur- gund; für die Pfalz, Sachsen, Böhmen und Branden- burg die Erzwürden eines Truchseß, Marschalls, Schenken und Kämmerers. Denn die großen Herzogtümer in Südteutsch- land, Schwaben, Franken und Baiern waren seit dem Aus- gange der Hohenstaufen gesunken, und in viele kleinere Fürsten- thümer und freie Reichsstädte zerfallen. Zugleich ward durch die goldene Bulle, Frankfurt als gesetzlicher Wahlort, und Aachen als Krönungsort des teutschen Königs festgesetzt. Nach der Krönung zu Aachen trat der neue König seinen soge- nannten Römerzug nach Italien an, wo er auf der ronkali- schen Ebene die Huldigung der italienischen Vasallen, und zu Rom durch den Papst die Kaiserkrönung erhielt. Uber allgemeine Gesetze und alle wichtigeren Angelegenheiten des Reiches entschieden die Reichstage, zu denen der Kaiser be- rief, und wo vorzüglich nur die reichsunmittelbaren Stände Sitz und Stimme hatten. Uber die Angelegenheiten der einzelnen Pro- vinzen beratschlagten die Landtage, wozu der Herzog oder Fürst der Provinz berief. Geschriebene Gesetze gab es in Teutschland bis zum dreizehnten Jahrhunderte wenige. Die Gerichte waren nach teutscher Art immer noch öffentlich, und die Richter waren Schöffen oder Geschworne. Die Drdalien oder Gottesurtheile, wie Zweikampf, Wasser- probe, Feuerprobe u. s. w. galten immer noch als Mittel, um in schwierigen Fällen zur Entscheidung zu kommen. Die oberste Ge- richtsbarkeit übte der Kaiser in eigener Person. Die ersten grö- ßeren Sammlungen teutscher Rechte und Gewohnheiten sind der Sachsenspiegel (um 1215) und Schwabenspiegel (um 1255). Aber das römische Recht bekam seit dieser Zeit immer größer» Einfluß und verdrängte das germanische Gewohnheitsrecht. Beck, Lehrb. der allgem. Geschichte. Ir Cursus. 8

8. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 108

1835 - Hannover : Hahn
108 §. 79. Große Macht des Hauses Habsburg in Deutschland und Spanien. In Teutschland folgte auf Sigismund sein Schwiegersohn Albrecht Ii. von Ostreich (1438 — 1439). Seit dieser Zeit blieb die Deutsche Krone bei'm Hause Habs bürg, das bald durch großen Ländererwerb zu einer außerordentlichen Macht gelangen sollte. Leider regierte der hoffnungsvolle Albrecht zu kurz und sein träger Nachfolger Friedrich 111. (1439— 1493) zu lange. Erst an seinem ritterlichen Sohne Maximilian 1. (1493 —1519) bekam das durch das wieder- erwachte Faustrecht zerrüttete Teutschland einen kräftigen Regenten. Dieser, durchs treffliche Eigenschaften, durch hohen Sinn und begei- sterte Liebe für Kunst und Wissenschaft ausgezeichnete Kaiser, der würdig den Übergang vom Mittelalter zu einer neuern Zeit bildete, sorgte rastlos für des Reiches Ehre und Frieden. Auf dem Reichs- tage zu Worms(1495)ward ein ewiger Landfriede bei Strafe der Neichsacht und 2000 Mark Goldes für den Übertreter geboten, und dadurch dem Faustrechte für immer gesteuert. Zugleich ward ein höchstes Reichsgericht, unter dem Namen Kammergericht, an- fangs zu Worms, nachher zu Wetzlar, errichtet, und später das ganze Reich zur bessern Erhaltung der Ordnung in zehn Kreise ein- getheilt, mit Kreisobersten und Kreistagen. Zugleich ward durch Maximilian der Grund zu einem Glanze und einer Macht des Hauses Habsburg gelegt, dergleichen kaum je ein anderes Regentenhaus besaß. Der reichste Fürst jener Zeit war Karl der Kühne, Herzog von Burgund, der fast die sämmtlichen reichen Länder des alten Lothringen besaß. Auch die Schweizer wollte der stolze Karl unterwerfen. Aber im Kampfe mit ihnen ward er in den gewaltigen Schlachten bei Granson und Murten(1476)geschlagen und kam bei Nancy(1477)um's Leben. In demselben Jahre heirathete Maximilian Karl's einzige Toch- ter, Maria, und brachte so fast alle Länder desselben an sein Haus. Noch größere Macht ließ die Verbindung mit Spanien hoffen. In diesem Lande hatten sich neben der arabischen Herrschaft (seit 711) nach und nach wieder mehre christliche Königreiche gebil- det, welche sich zu zwei größeren, Castilien und Aragonien, vereinigten. Im Westen war seit den Kreuzzügen (1139) das Kö- nigreich Portugal entstanden. Im Jahre 1492 hörte die Herr- schaft der Araber oder Mauren in Spanien ganz auf. Bald dar- auf (1496) vermählte Maximilian seinen Sohn Philipp mit Johanna, der Tochter Ferdinands von Aragonien und Jsa- bellens von Castilien. Philipps Sohn, Karl 1., vereinigte darauf (1516) ganz Spanien, zu dem bereits auch Neapel, Sar- dinien und Sicilien gehörten, und für welchen eben in der

9. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 130

1835 - Hannover : Hahn
y 130 kam. Ludwig gab Mes, was er außerhalb - des Elsaß mit Frankreich vereinigt hatte zurück, also auch Frei bürg, Breisach Philippsburg. Auch der Herzog von- Lothringen erhielt sein Land bis auf Weniges wieder, und die Herzoginn vonorleans für ihre Ansprüche auf die pfälzischen Allodien 300,000 Scudi. 8- 95. Der spanische Erbfolgekrieg. 1701 — 1714. Die Veranlassung zu diesem erfolgreichen und wichtigen Kriege war der Tod des kinderlosen Karl Ii. von Spanien (1. Nov. 1700). In einem hinterlassenen Testamente hatte dieser Philipp von An- jou, den Enkel seines Schwagers Ludwig Xiv., zum Erben der ungetheilten spanischen Monarchie eingesetzt. Aber der Kaiserleopo ld glaubte als Haupt der teutschen habsburgischen Linie, und da er ebenfalls ein Schwager Karls Ii. war, gerechtere Ansprüche zu haben. Doch wollte er diese nur für seinen zweiten Sohn, den Erz- herzog Karl geltend machen, um die Seemächte, England und Holland, zu gewinnen; denn diesen konnte es nicht gleichgültig sein, ob das Haushabsburb oder Bourbon in den ungetheilten Besitz so vieler und schöner Länder käme. Die Seemächte wollten zwar Ludwigs Enkel als König von Spanien anerkennen, verlang- ten aber eine Theilung und Entschädigung für Ästreich. Als die- ses nicht gewährt wurde, verbündeten sie sich, wie auch das teutsche Reich, Savoyen und Portugal mit dem Kaiser, d^r bereits 1701 den Prinzen Eugen von Savoyen mit einem Heere nach Italien ge- sendet hatte, um dort die erledigten Reichslehen, vorzüglich Mai- land in Besitz zu nehmen. Mit Ludwig hielten es der Kurfürst von Baiern und dessen Bruder, der Kurfürst von Köln; denn Ludwig hatte ersterem die erbliche Statthalterschaft der spanischen Niederlande versprochen. Der Krieg, der nun in Italien, Teutschland, in den Niederlan- den und Spanien geführt wurde, stürzte den übermüthigen Ludwig von seiner glänzenden Höhe; denn Frankreich war durch die immer- währenden Kriege, besonders seit der weise Colbert gestorben war (1683), erschöpft; Ludwig selbst war gealtert, und hatte, außer Villars und Vendóme, keine fähigen Feldherren mehr übrig. Dagegen standen auf der Seite seiner Feinde eine Reihe großer Männer, wie der Engländer Marlborough, ebenso ausgezeichnet als Staatsmann wie als Feldherr; der Prinz Eugen von Savoyen, gleich groß als Mensch und Held; der tapfere Markgraf Ludwig von Baden und der staatskluge Rathpensi'onär Heinsius von Holland. Die Franzosen erlitten eine blutige Niederlage nach der andern; so bei Höchftädt oder Blenheim (13. August 1704) in Baiern, wo Marlborough und Eugen die vereinigten Franzosen und

10. Abth. 1 - S. 37

1830 - Hannover : Hahn
Einleitung. 37 und Dresden verfertigten physikalischen, mathematischen, optischen, chi- rurgischen und musikalischen Instrumente. Oer Reichthum der Natur- und Kunstprodukte erzeugt starken Handel, der sowohl zur See als zu Lande geführt wird. Amsgeführt werden besonders folgende rohe Produkte: Metalle, Wolle, Pferde, Rinder, Salz, Holz, Vitriol, Schwefel, Rübsaamen und Obst. Wenig Kanäle, aber viele und immer besser werdende Landstraßen, T sse cura n za n st a lt en , Messen, Banken, Handelsgesellschaften, treffliche Post - einrichtungen fördern den Verkehr; Zollsysteme und Mauth- linien haben ihm leider Fesseln angelegt, wie sie kein anderer Staat der Welt kennt; jedoch scheinen die Handels- und Zollverträge, welche mehre Staaten seit einigen Jahren abgeschlossen haben, diese allmälig lösen zu wollen. Ein Hinderniß des Verkehrs ist auch die große Ver- schiedenheit der Münzen, Maaße und Gewichte. Wir bemerken hier nur die verschiedenen Astten des Münzfußes, a) Der Lübsche Fuß in Hamburg, Lübeck, Holstein und Meklenburg prägt aus der Mark reinen Silbers (16 Loth) 17 Gulden oder 34 Mark; b) der Leipzi- ger oder Reichsfuß in Meklenburg und Hannover (die sogenannte Kassenmünze) 18 Gulden; c) der Conventions Fuß in Öster- reich, Sachsen, Hannover, Hessen Kassel, Braunschweig u. a. 20 Gul- den ; ä) der Graumannsche oder Preußische Fuß 21 Gulden; e) der Vier und zwanzig Gulden fuß in Baiern, Baden, Wür- temberg, Hessen Darmstadt, Nassau u. a. rechnet die Mark zu 24 Gul- den, hat aber nur in Baden wirklich ausgeprägte Münzen; nach die- sem gilt ein Conventions Gulden nicht 60, sondern 72 Kreuzer. Über Maaß und Gewicht vergl. die Tabelle B. —• Bor mehr als einem Jahrtausend war Deutschland im O. des Rheins von heidnischen Stäm- men bewohnt. Karl der Große besiegte die Sachsen, Baiern n. a. Völkerschaften, brachte ihnen das Christenthum und machte das Land bis zur Eider und Ungarns Gränze zur Provinz des Fränkischen Reiches. Durch den Theilungsvertrag seiner Enkel,zu Verdun (843) ward es ein eigenes Königreich. Mit dem Amssterben der Nachkommen Karls (911) ward Deutschland ein Wahlreich. Fränkische, Sächsische und Schwäbische Herzöge saßen auf dem Deutschen Königsthron und er- weiterten das Reich nach verschiedenen Seiten. Es entstanden im X.jahrh. die Markgrafschaften Meißen, Nordsachsen und Schleswig; ja eine besondere östliche Mark (in der heutigen Lau- sitz) wurde gestiftet, und ein großer Theil des alten Lothringens (die Länder am Mittel- und Niederrhein, an der Mosel, Maas u. Schelde) ward Deutsche Provinz. Im Xi. Jahrh. wurde sogar Burgund (die Schweiz, und die Französ. Provinzen Burgund, Danphinee, Provence, Franche Comte) mit Deutschland vereinigt, und auf Ungarn, Polen und Italien erstreckte sich des Römischen Kaisers (denn seit Ot- to's I. Zeiten (962) war diese Würde mit der Deutschen Königskrone vereinigt) mächtiger Einfluß; auch Meklenburg und Pommern wurden im Xii. Jahrh. besiegt, und die dort hausenden Slavischen Stämme nahmen, wie früher ihre Brüder an der Mittlern Elbe und Oder das Christenthum vom Sieger an. Böhmen wurde 1276, Schlesien 1365 mit dem Deutschen Reiche verbunden. So groß war indeß Deutsch-
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